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Sachverständigenbüro Vogt
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Überblick Erstellung von Gutachten

Die objektive und sachkundige Darstellung eines Sachverhalts und zuverlässige Feststellungen durch einen Sachverständigen ermöglichen den Auftraggebern die Bewertung aus dem sehr komplexen Themenbereich der Informationstechnologie. EDV und Computer spielen im täglichen Leben eine sehr große Rolle. Sowohl private Auftraggeber bei Auseinandersetzungen (z. B. Telekommunikation, Urheberrecht, Tauschbörsen, usw.) wie auch die Gerichte zur Feststellung eines Sachverhalts, greifen hierbei auf meine Erfahrung aus 25 Jahren zurück.

Oftmals entstehen hohe Kosten dadurch, dass ein Sachverständiger erst viel zu spät eingeschaltet wird. Da Computer allgegenwärtig sind, glauben viele sich doch auszukennen. Leider stellt sich dies im Verlauf eines Streits allzu oft als Trugschluss heraus. Die rechtzeitige Einschaltung eines Sachverständigen kann Ihnen sehr viele Unannehmlichkeiten und Kosten einsparen. Auch kann der beauftragte Gutachter zwischen den Parteien vermitteln (sMediatoren).

Zögern Sie daher nicht und holen Sie sich den notwendigen Sachverstand mit ins Boot. Oftmals ist es schon sehr hilfreich eine gutachterliche Stellungnahme zu einem bereits erstellten Gerichtsgutachten einzuholen. Ein gerichtliches Gutachten muss für den Fachmann und das Gericht nachvollziehbar sein! Aber auch Sie sollten in der Lage sein ein bereits erstelltes Gutachten zu prüfen und zu hinterfragen. Ich bin Ihnen hierbei gerne behilflich. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie sich beraten!

Es geht um nichts weniger als Ihr Recht durchzusetzen!